Tatort Schule| 12.12.2025
Der offene Brief der Elternschaft der Regine-Hildebrand-Grundschule hat die Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz am heutigen Donnerstag erreicht. Es gab heute bereits erste Kontakte mit der Schulleitung sowie die Verabredung zu weiteren Abstimmungen und zusätzlicher Unterstützung. Grundsätzlich sei festgehalten: Die Verantwortung für die Sicherheit an Schulen liegt gemeinsam beim Staatlichen Schulamt des Landes Brandenburg sowie der Stadt in enger Zusammenarbeit mit Schulleitung und Schulsozialarbeit, zudem beim von der Stadt eingesetzten Sicherheitsdienst.
Wesentliche Inhalte des Briefes bestätigen das, worauf in den vergangenen Monate mehrfach hingewiesen wurde. Die bereits eingeleiteten Schritte müssen langfristig wirken. Sie decken sich mit vielen Forderungen aus der Elternschaft. Das alles kann jedoch nur partiell wirken, da heute eine Hänselei oder eine Bemerkung offenbar schon ausreichen, um handgreiflich zu werden bis hin zu Prügeleien und Köperverletzungen. Die möglichen Reaktionen darauf erweisen sich jedoch als äußerst schwierig, da bspw. die Forderung von OB Tobias Schick nach einem gesellschaftlich neu justierten Umgang mit oft noch kindlichen mutmaßlichen Straftätern vom Gesetzgeber bzw. den Fachgremien weiterhin nicht geklärt wird. Kinder können somit weiterhin strafrechtlich nicht belangt werden. Zugleich ist immer auch der erzieherische Aspekt zu beachten. Oftmals fehlen zudem Einfluss und Vorbildwirkung von Eltern, Großeltern oder großen Geschwistern. Kurzfristig können Kinder zwar vom Schulbetrieb suspendiert werden, es besteht jedoch weiterhin die Schulpflicht. Es fehlt an Einrichtungen mit spezialisierten Pädagogen, die diese besonders schwer zu steuernden Kinder aufnehmen, sie somit außerhalb der Regelschule beschult werden. Ein Schulwechsel ist eine Option, würde aber Probleme wohl nur verlagern. Hier sind die Schulleitungen sowie das Staatliche Schulamt des Landes Brandenburg und das Bildungsministerium als die vorgesetzten Behören mit konkreten Ansätzen gefragt.
Zudem gibt es weitere Gefährderansprachen mit den Eltern und Sorgeberechtigten. Es gab und gibt verschiedenen Angebote über die Schulsozialarbeit, die Migrationssozialarbeit, Sport und ähnliches. Die Stadtverwaltung strebt zudem an, bei migrantischem Hintergrund und je nach Aufenthaltsstatus Familien bei anhaltenden Straftaten in andere Kommunen bzw. in eine zentrale Aufnahmeeinrichtung des Landes zu verweisen oder eine Abschiebung zu initiieren. Dafür sind jedoch rechtliche Hürden hoch und die Zuständigkeiten liegen nicht ausschließlich bei der Stadt Cottbus/Chóśebuz.
Als Schulträger kann die Stadt auf die Probleme hinweisen und koordinierend tätig werden. Das ist bereits geschehen und wird nahezu täglich auf der Arbeitsebene sowie u.a. mit der Sicherheitskonferenz umgesetzt. Formal ist der Schulträger jedoch für die materiellen Bedingungen an Schulen sowie für eine geringen Teil des Personals (Schulsachbearbeiter, Hausmeister) zuständig. Verbessert werden muss die Kommunikation zur Elternschaft – hier sind die Schulleitungen und die Lehrerschaft ebenso gefragt wie das Staatliche Schulamt des Landes Brandenburg. Die Stadtverwaltung bleibt ihrerseits mit allen Beteiligten im Gespräch; diese werden jedoch intern geführt, weil es darin konkret um meist minderjährige Personen geht.