Mann schlägt mit Fahrradkette um sich
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Mann schlägt mit Fahrradkette um sich | 01.07.2025
Mit einer Fahrradkette bewaffnet hat ein Mann in der Nacht zum Dienstag zunächst auf einen Hund eingeschlagen und später auch auf zwei Personen. Die Polizei war gegen 01:45 Uhr über den Sachverhalt informiert und in die Muskauer Straße, nach Cottbus, gerufen worden. Nach derzeitigen Ermittlungen hatte der 28-jährige Mann zunächst mit der Fahrradkette auf den Gehweg geschlagen. Von den Geräuschen und dem Funkenflug aufgeschreckt, soll sich der Hund von der Leine losgerissen haben. Die Schläge gegen den Hund wollten der Hundehalter und ein Bekannter, ein 17-Jähriger und ein 38 Jahre alter Mann, unterbinden und wurden dabei selbst geschlagen. Beim Eintreffen der Polizeibeamten ging der Angreifer mit erhobener Kette auch auf die Polizisten zu. Diese setzten daher das Distanzelektroimpulsgerät, umgangssprachlich Taser, ein. Der 28-Jährige wurde nach einer Untersuchung durch den Rettungsdienst in Gewahrsam genommen. Gleichzeitig wurden Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte eingeleitet. Der Hund sowie die beiden Geschädigten wurden leicht verletzt.
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Die Feuerwehr und die Polizei wurden am Montagnachmittag auf ein Feld an der Hänchener Straße gerufen. Hier war es zu einem Brand gekommen, der sich auf rund 200 Quadratmeter ausgebreitet hatte. Die Einsatzkräfte stellten am Brandort ebenfalls einen 64-jährigen Mann fest, der Brandverletzungen aufwies. Er wurde mit einem Rettungshubschrauber in ein Krankenhaus gebracht. Die Feuerwehr löschte die Flammen, bevor sie sich weiter ausbreiten konnten. Kriminaltechniker sicherten am Ort des Geschehens Spuren und leiteten weiterführende Ermittlungen ein.
Ein fahrradfahrendes Kind ist am Montagnachmittag bei einem Verkehrsunfall in Guben verletzt worden, wie der Polizei gegen 17:45 Uhr gemeldet wurde. Der 8-Jährige hatte im Sächsischen Ring ein Auto touchiert und war dabei gestürzt. Das Kind wurde einem Erziehungsberechtigten übergeben. Eine Versorgung durch den Rettungsdienst am Unfallort war nicht notwendig.