Ein Rettungswagen mit der Aufschrift Rettungsdienst

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Finanzierung des Rettungsdienstes: Einigung in Cottbus erzielt| 29.04.2026

Die Stadt Cottbus/Chóśebuz und die Krankenkassen haben sich unter Moderation des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und ge- sellschaftlichen Zusammenhang (MASGZ) auf einen für beide Seiten tragfähigen Kompromiss bei der Finanzierung des Rettungsdienstes verständigt. Mit der erzielten Einigung werden keine Gebührenbe- scheide von der Stadt Cottbus/Chóśebuz an die betroffenen Patientin- nen und Patienten versendet. Gegenstand der Verhandlungen waren primär die vorliegenden Kosten- Leistungs-Rechnungen, welche die Preise für die Abrechnung des Ret- tungsdienstes durch die kreisfreie Stadt Cottbus/ Chóśebuz bei den Krankenkassen festlegen. In der Folge der Verhandlungen werden die Zahlungen auf der Basis der Satzung 2025 getätigt. Das erzielte Verhand- lungsergebnis, insbesondere die Höhe der Gebühren ab dem Jahr 2026, wird sich in der noch zu beschließenden Satzung 2026 wiederfinden. Gesundheitsminister René Wilke: „Im Mittelpunkt der Verhandlungen stand stets das gemeinsame Ziel, Gebührenbescheide von den Bürgerin- nen und Bürgern in Brandenburg fernzuhalten. Für Cottbus ist das nun gelungen. Ich danke allen Beteiligten, die an den Gesprächen mitgewirkt und diese Einigung ermöglicht haben. Das ist ein wichtiger erster Schritt. Ich hoffe, dass die erzielte Lösung auch für andere Gebietskörperschaf- ten Signal- und Beispielwirkung entfaltet – sie zeigt: Eine Einigung ist an- spruchsvoll, aber möglich, wenn alle gemeinsam an einem Strang zie- hen.“ Tobias Schick, Oberbürgermeister Stadt Cottbus/Chóśebuz: „Viele Mo- nate haben uns die Diskussionen um die Rettungsdienstgebühren be- schäftigt. Nach langen und zuweilen zähen Gesprächen und Verhandlun- gen kann ich den Bürgerinnen und Bürgern unserer Stadt sagen: Unsere Beharrlichkeit und Klarheit hat sich gelohnt. Wir erhalten die in der Ge- bührensatzung für das Jahr 2025 festgelegten und von der 29. April 2026 Büro des Oberbürgermeisters Ansprechpartner/-in Gabriele Bogacz Neumarkt 5 03046 Cottbus T +49 355 6122918 F +49 355 612132918 gabriele.bogacz@cottbus.de Fehler! Kein Text mit angegebener Formatvorlage im Dokument. 2 Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Beträge von den Krankenkassen. Unsererseits ge- hen also keine Gebührenbescheide an die Patientinnen und Patienten raus. Für die Jahre ab 2026 ist eine neue Gebührensatzung rückwirkend zum 01. Januar 2026 zu erstellen und zu beschließen.“ Rebecca Zeljar, Leiterin der vdek-Landesvertretung Berlin/Brandenburg: „Die Einigung ist ein wichtiges Signal für Transparenz und Verlässlichkeit im Rettungsdienst. Nach sehr intensiven Ver- handlungen liegt nun eine tragfähige, rechtssichere und wirtschaftlich nachvollziehbare Lösung vor. Damit stellen wir sicher, dass Beitragsmittel verantwortungsvoll eingesetzt werden und gleichzeitig die Notfallversorgung auf hohem Niveau gewährleistet bleibt. Entscheidend ist: Die Bürgerinnen und Bürger können sich darauf verlassen, dass sie im Ernstfall jederzeit Hilfe erhalten, ohne durch Gebührenfragen verunsichert zu werden.“