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Newcastle-Verfügung endet am 11. April in Guben und Schenkendöbern | 10.04.2026
Die am 24. Februar 2026 erlassene Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Newcastle-Krankheit im Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa wird mit Wirkung zum 11. April 2026 vollständig aufgehoben. Damit entfallen für die betroffenen Geflügelhaltungen die Pflicht zur Aufstallung von Geflügel und weiterer erlassener Maßregeln.
Die Tierseuchenlage hat sich in diesem Gebiet gegenwärtig beruhigt. Die durchgeführten amtlichen Kontrollen der Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter in dieser Schutz- und Überwachungszone verliefen im Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa mit negativem Ergebnis. Es wurden in diesem Bereich keine Auffälligkeiten hinsichtlich der Newcastle-Krankheit festgestellt.
Um ihr Geflügel zu schützen, sollten alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter dennoch weiterhin die in der Tierseuchenallgemeinverfügung aufgeführten Biosicherheitsmaßnahmen einhalten. Dazu gehören insbesondere wirksame Desinfektionsmaßnahmen und die Einschränkung des Personenzugangs zu den Ställen, insbesondere von bestandsfremden Personen.
Geflügelhaltungen sind weiterhin meldepflichtig. Bei auffälligen Krankheits- oder Sterbefällen in einer Haltung ist umgehend das Veterinäramt des Landkreises unter veterinaeramt@lkspn.de oder telefonisch unter 03562 986-13999 zu informieren.


