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Allgemeinverfügung wegen Geflügelpest | 29.10.2025
Heute tritt im Landkreis Spree-Neiße und in der Stadt Cottbus eine Tierseuchenallgemeinverfügung zum Schutz vor der Geflügelpest in Kraft. Ziel ist es, eine Ausbreitung der hochpathogenen aviären Influenza (H5N1) zu verhindern und die Geflügelbestände zu schützen.
Seit Anfang Oktober 2025 wird bundesweit ein verstärktes Auftreten der Geflügelpest registriert. Besonders in Brandenburg wurden bislang fünf Virusnachweise in Geflügelhaltungen bestätigt, die Zahl der infizierten Wildvögel ist deutlich höher. Das Virus breitet sich überregional aus; die Vogelzugbewegungen erhöhen das Infektionsrisiko zusätzlich.
Die Allgemeinverfügung gilt für den gesamten Landkreis Spree-Neiße sowie die Stadt Cottbus. Ab dem 29. Oktober 2025 müssen alle Geflügelhalter – unabhängig von Bestandsgröße und Haltungsform – ihr Geflügel entweder in geschlossenen Ställen oder unter überdachten, gegen Wildvögel gesicherten Ausläufen halten. Veranstaltungen wie Geflügelschauen und Märkte sind bis auf Weiteres untersagt.
Zentrale Schutzmaßnahmen für Geflügelhalter
- Geflügel muss gegen Kontakt mit Wildvögeln geschützt werden (Aufstallungspflicht).
- Futter, Einstreu und Wasser dürfen für Wildvögel nicht erreichbar sein.
- Regenwasser ist als Tränkwasser verboten.
- Beim Betreten von Ställen müssen spezielle Schuhe genutzt oder Einweg-Überzieher verwendet werden.
- Geflügel darf nicht im Freien gefüttert werden, um Anlocken von Wildvögeln zu vermeiden.
- Biosicherheitsmaßnahmen sind zu überprüfen und ggf. zu verschärfen.
- Erkranke oder verendete Wildvögel sind unverzüglich dem Veterinäramt zu melden.
Die Tierseuchenallgemeinverfügung tritt heute in Kraft und gilt zunächst für 30 Tage. Danach erfolgt eine erneute Bewertung der Situation. Ziel bleibt der Schutz der Wirtschafts- und Hobbygeflügelbestände sowie die Eindämmung der Geflügelpest im Landkreis.
Symbolbild


