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Trägerkonferenz in Cottbus: Austausch zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes | 28.10.2025
In Cottbus fand jetzt eine Trägerkonferenz zur Eingliederungshilfe statt. Ziel war der Austausch zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) und die bessere Koordination von Leistungen für Menschen mit Behinderungen.
Maren Dieckmann, Leiterin des Fachbereichs Soziales, hob die Bedeutung des Bundesteilhabegesetzes als zentrale Reform hervor, die seit zehn Jahren Teilhabe und Selbstbestimmung stärkt.
Ein Schwerpunkt war die ab 2026 geplante Zusammenführung der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche nach SGB VIII und SGB IX. Im Rahmen eines Modellprojekts wird das Jugendamt Cottbus ab 1. Januar erste Anlaufstelle für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen.
Monika Paulat, Vorsitzende des Landesbehindertenbeirates, gab Einblicke in die Landespolitik zur Inklusion. Sie kritisierte das fehlende Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz sowie den schleppenden Evaluierungsprozess des Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes.
Weitere Themen waren der Übergang zu Teilhabegruppen in Wohnformen, die Arbeit des Kompetenzzentrums „Pflege in Not“, das Gewaltschutzkonzept der AWO-Wohnstätte für psychisch erkrankte Menschen und die Angebote der Lebenshilfe Cottbus für Senioren mit Behinderungen.
Foto: Dr. Normen Franzke/ Stadt Cottbus


