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Mähverbot nachts schützt Kleintiere in Cottbuser Gärten| 13.05.2026
Sie sind vorwiegend in der Dämmerung und nachts aktiv, deshalb droht Igeln und anderen Kleinlebewesen da die größte Gefahr: Mit einer teil- weisen „Nachtruhe“ für Mähroboter sollen die Tiere in Cottbuser Gärten künftig besser geschützt werden. Eine entsprechende Allgemeinverfü- gung zum Verbot des nächtlichen Betriebs von Mährobotern im Stadtge- biet Cottbus/Chóśebuz wird im Amtsblatt am 16.05.2026 veröffentlicht und tritt am 17.05.2026 in Kraft. Somit sollen die Gefahren des Aufei- nandertreffens der Maschinen mit den Igeln möglichst minimiert wer- den. Auch in Cottbus/Chóśebuz stellen Grünflächen in Gärten attraktive Nah- rungshabitate für zum Teil besonders geschützte Kleinsäuger, Amphibien und Insekten dar und werden zunehmend zu wichtigen Refugien und Ersatzlebensräumen. Die oft dämmerungs- und nachtaktiven Tiere, wie Kröten, Igel oder Käfer, nutzen die an ihre Tagesverstecke angrenzenden Rasenflächen zur nächtlichen Nahrungssuche. Genau dort werden Mähroboter, welche unbeaufsichtigt in den Dämmerungs- oder Nacht- zeiten mähen, zur tödlichen Gefahr. Das Zusammentreffen der selbst- ständigen Mähtechnik mit den Kleintieren führt in vielen Fällen zu Ver- letzung, die oft unbemerkt zu deren qualvollen Verenden führen. Mit der Einführung einer Betriebsruhe für Mähroboter, welche von einer halben Stunde vor Sonnenuntergang bis eine halbe Stunde nach Son- nenaufgang des Folgetages beschränkt ist, sollen die Überlebenschan- cen von Kleinlebewesen in den Gärten des Cottbuser Stadtgebietes ver- bessert werden. Zugrunde gelegt werden dabei die vom Deutschen Wet- terdienst ausgewiesenen Dämmerungszeiten für Berlin und Branden- burg. Der Naturschutzbeirat der Stadt und der Umweltausschuss der Stadtver- ordnetenversammlung unterstützen das Vorgehen.


