ein Obdachloser sitzt auf der Parkbank

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Kältehilfe in Cottbus| 06.01.2026

In den zurückliegenden Wintern waren in Cottbus/Chóśebuz keine Kälte- toten zu beklagen. Dazu ist eine gute und engmaschige Netzwerkarbeit nötig, um alle Informationen an mehreren Anlaufstellen zugänglich und Hilfe möglich zu machen. Zur Vermeidung von Kältetoten tragen unter anderem der regelmäßige Austausch zwischen städtischen Angestellten im Außendienst (Fachbe- reich Ordnung und Sicherheit), den Fachbereichen Soziales und Gesund- heit sowie die Förderung der Stadt von Streetworkern des Diakonischen Werkes Niederlausitz bei. Sobald Menschen bekannt werden, welche ohne Obdach sind, werden diese aufgesucht. Es werden Unterkunftsangebote gemacht, Schlafsäcke und Kleidung ausgegeben, zudem wird geprüft, ob Leistungen zum Lebensunterhalt oder auch andere Hilfen erforderlich sind.

Folgende Angebote stellt die Stadtmission ganzjährig zur Verfügung: Wärmestube, kalte und warme Mahlzeiten, Kleiderkammer, Dusch- und Waschmöglichkeiten, Beratungs- und Unterstützungsangebote; Streetwork. Kontakt: Straßenkaffee/Stadtmission, Wilhelm-Külz-Straße 10 a, 03046 Cottbus/Chóśebuz Träger: Diakonisches Werk Niederlausitz e. V. Öffnungszeiten: wochentags ab 7:30 Uhr bis 17:00 Uhr, an den Wochenenden und feiertags (November bis März) von 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr Telefon 0355 – 38 32 498 http://www.diakonie-nl.de/strassenkaffee Die Stadt Cottbus/Chóśebuz hat im Februar 1997 eine Fachstelle „Wohn- hilfen“ zur Vermeidung und Behebung von Obdachlosigkeit nach den Empfehlungen der Kommunalen Gemeinschaftsstelle als zentrale Kältehilfe in Cottbus/Chóśebuz bewährt organisiert 2 Koordinierungs- und Steuerungsstelle für Wohnungsnotfälle eingerichtet. Diese wurde dem Fachbereich Soziales zugeordnet. Durch die Bündelung der unterschiedlichen (sozial-, wohnungs- und ordnungsbehördlichen) Verwaltungsbereiche an einer zentralen Stelle können Kompetenzunklarheiten und Doppelarbeiten vermieden werden. So kann betroffenen Personen schnell und umfassend geholfen werden, zum Beispiel durch: • Beratung und Unterstützung • Schuldenübernahme nach den Sozialgesetzbüchern II und XII • ordnungsrechtliche Unterbringung, Wohnungsbeschlagnahmung bzw. Wiedereinweisung in die eigene Wohnung •