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Landesregierung will 24-Stunden-Öffnungszeiten für "Smart Stores" | 30.09.2025
Vor allem auf dem Dorf ist es ein bekanntes Problem: Es gibt längst keine Geschäfte mehr, wer etwas braucht, muss weite Strecken in Kauf nehmen. Diese Versorgungslücke wird in einigen Orten von sogenannten „Smart Stores“ geschlossen. Sie führen ein kleines Sortiment und kommen ohne Verkaufspersonal aus. Das spart Kosten.
Obwohl die Geschäfte auf Selbstbedienung setzen, gelten für sie in Brandenburg aktuell noch die Standard-Ladenöffnungszeiten. Die Landesregierung will das entsprechende Gesetz jetzt bis März 2026 anpassen. Diese Aufgabe hat sie sich mit einem Entschließungsantrag gestellt. Die vollautomatisierten Läden sollen bis zu 24 Stunden geöffnet sein dürfen. Trotzdem soll die Sonn- und Feiertagsruhe gewahrt werden. Dann dürfen die Regale nicht aufgefüllt werden.
Den Entschließungsantrag begrüßt auch die IHK Cottbus. Denn flexiblere Regelungen machen die Eröffnung weiterer Smart Stores für die Unternehmen attraktiver. Und von zusätzlichen Smart Stores profitiert dann auch die Bevölkerung auf dem Land.
Symbolbild


