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Neue Grundsteuerbescheide in Forst ab 27. August 2025 | 15.08.2025
Die Stadt Forst versendet am 27. August 2025 geänderte Grundsteuerbescheide an alle Grundstückseigentümer. Die darin festgesetzte Grundsteuer B wird erstmals zum 1. Oktober 2025 fällig. Hintergrund der Neuberechnung ist die Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung vom 23. Mai 2025, den Hebesatz der Grundsteuer B von bislang 405 auf 460 Prozent anzuheben. Diese Erhöhung gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2025.
Die Grundsteuer bemisst sich auf Grundlage des Grundsteuermessbetrags, den das Finanzamt festlegt. Dieser Messbetrag wird mit dem Hebesatz multipliziert, um die endgültige Steuerlast zu bestimmen. Durch die Erhöhung des Hebesatzes steigt die Grundsteuer für das gesamte Jahr 2025 auch dann, wenn der Messbetrag unverändert bleibt.
Der neue Bescheid zeigt die Differenz zur bisherigen Steuerforderung und macht die Auswirkungen der Hebesatzänderung transparent. Im Zahlungsplan sind die Gesamtforderungen für 2025 inklusive bereits gezahlter Grundbesitzabgaben aufgeführt.
Wichtig ist, dass die bisherigen Abgabenbescheide weiterhin gültig bleiben. Für Rückfragen steht das Team Steuern der Stadt Forst den Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung.
Foto: Archiv