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Grablichter auf Cottbuser Friedhöfen ab sofort untersagt| 04.07.2025
Das Entzünden von Grablichtern auf allen Cottbuser Friedhöfen ist ab sofort und bis auf Weiteres untersagt. Grund ist die hohe Brandgefahr durch die anhaltende Trockenheit. Die Stadtverwaltung bittet alle Besu- cherinnen und Besucher um Verständnis und darum, alternative Mög- lichkeiten des Gedenkens in Erwägung zu ziehen. Diese Einschränkung dient dem Schutz von Menschen, Natur und den Ruhestätten selbst. Zudem kommt es auf dem Südfriedhof wiederholt zu verwüsteten Grab- feldern. Bei Prüfung und Beobachtung durch die Friedhofsverwaltung wurde festgestellt, dass eine Vielzahl der hier lebenden Raben und Krä- hen für die Beschädigung verantwortlich ist. Trotz aller Bemühungen lässt sich das Verhalten der Vögel jedoch nicht vollständig unterbinden. Die Friedhofsverwaltung bleibt weiter aktiv, um die Würde der Grab- stätten zu bewahren und künftige Schäden zu minimieren.