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Wasserentnahme aus Seen und Flüssen tagsüber untersagt| 25.06.2025
Die bereits angekündigte Allgemeinverfügung der Stadt Cottbus/Chóśebuz zur befristeten Einschränkung des Eigentümer- und Anliegergebrauchs und von wasserrechtlich erlaubten Entnahmen aus Oberflächengewässern ist am heutigen Dienstag, 24.06.2025, in Kraft getreten.
Sie ist am Montag auf www.cottbus.de/niedrigwasser veröffentlicht worden.
Demnach gilt jetzt folgende Einschränkung: Die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern mittels Pumpvorrichtung wird in der Zeit von
08:00 bis 20:00 Uhr untersagt. Diese Allgemeinverfügung erstreckt sich über das Stadtgebiet Cottbus/Chóśebuz.
Darüber hinaus gibt es deutliche Signale der zuständigen Landesbehörden, dass dieses Entnahmeverbot schon Kürze erweitert werden wird.
Durch das Landesamt für Umwelt wird aktuell die Stufe 2 des Niedrigwasserkonzeptes im mittleren Spreegebiet umgesetzt. Das bedeutet auch, dass in mehrere Gräben im Stadtgebiet und im näheren Umland deutlich weniger Wasser eingeleitet wird.