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Alkoholverbot in Cottbuser Innenstadt| 24.06.2025
Die Stadt Cottbus/Chóśebuz richtet eine weitere Alkoholverbotszone ein. Das hat die Stadtverwaltung entschieden und das dazu notwendige Verfahren in Gang gesetzt. Betroffen ist der Bereich der Stadtprome- nade, begrenzt durch die Berliner Straße - Platz am Stadtbrunnen - Hal- testellenbereich Stadtpromenade vor dem Blechen Carré. Die entspre- chende Allgemeinverfügung wird auf www.cottbus.de/alkoholverbot veröffentlicht. Demnach gilt ab dem 25.06.2025, dass in der Zeit von 10:00 bis 22:00 Uhr der öffentliche Alkoholkonsum in dem benannten Bereich untersagt ist. Der Entscheidung vorausgegangen waren Hinweise von Händlern sowie Beschwerden von Passantinnen und Passanten über Belästigungen und Beleidigungen aus einer Gruppe des Trinkermilieus. Im Rahmen der ord- nungsbehördlichen Kontrollen wurden darüber hinaus bereits eine Viel- zahl von Ordnungswidrigkeiten festgestellt. Manuel Helbig; Fachbereichsleiter Ordnung und Sicherheit: „Unser Ziel ist es, möglichst wenige Verbote und Beschränkungen zu verhängen, da diese stets auch Unbeteiligte betreffen, die sich nichts haben zu Schul- den kommen lassen. Doch leider wird unsere Kulanz ausgenutzt. Beson- ders dort, wo speziell Frauen belästigt oder angegangen werden, ist un- sere Toleranzgrenze erreicht. Wir müssen nun jedoch auch wieder den Verdrängungseffekt beachten und die näheren Bereiche im Auge behal- ten. Das bindet erneut Kapazitäten des Ordnungsamtes.“ Bislang gilt in der Stadt ein Alkoholverbot auf dem Schillerplatz. Dieses war am 02.05.2025 in Kraft getreten und ist zunächst bis Ende Oktober befristet. Aus feiernden Gruppen waren dort mehrfach Straftaten be- gangen worden. Zudem beschwerten sich Nachbarn über nächtliche Ru- hestörungen. Am Schillerplatz hat sich die Lage wieder beruhigt. Alkoholverbote können immer nur auf Basis einer Häufung von Strafta- ten oder Ordnungswidrigkeiten sowie räumlich und zeitlich begrenzt verhängt werden