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Prozess am Landgericht | 19.03.2025
Im Prozess um den gewaltsamen Tod einer 14-Jährigen in Guben ist der 44-jährige Stiefvater zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren verurteilt worden. Das Landgericht Cottbus wertete die Tat als Mord aus Heimtücke. Der Mann hatte das Mädchen im vergangenen Sommer mit einem Messer getötet, nachdem er zuvor mit der Familie zusammengewohnt hatte. Das Gericht stellte fest, dass der Angeklagte an einer Psychose leidet, weshalb er als vermindert schuldfähig gilt. Daher muss er seine Strafe zunächst in einem psychiatrischen Krankenhaus verbüßen. Sollte sich sein Zustand verbessern, könnte er später in eine reguläre Justizvollzugsanstalt überstellt werden. Die Verteidigung hatte auf Totschlag und vollständige Schuldunfähigkeit plädiert.