Das Foto zeigt Bahngleise bzw. Schienen.

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Das Land Brandenburg stärkt den Schienengüterverkehr mit überarbeiteter Förderrichtlinie | 21.02.2025

Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung in Brandenburg hat die Richtlinie zur Förderung der Schienengüterinfrastruktur (Rili SGV-Invest) aktualisiert. Die neue Fassung trat am 20. Februar in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2028.

Verkehrsminister Detlef Tabbert betont die Bedeutung dieser Maßnahme für die nachhaltige Gestaltung des wachsenden Güterverkehrs in Brandenburg. Die Richtlinie zielt darauf ab, den intermodalen Gütertransport zu stärken und die Erschließung von Logistikzentren, Häfen und Standorten mit Anlagen des kombinierten Verkehrs zu fördern.

Eine wichtige Neuerung ist die Anhebung der Wertgrenze für die baufachliche Prüfung von einer Million auf 1,5 Millionen Euro, was den Bürokratieabbau fördert und die Inanspruchnahme der Förderung erleichtert5. Zudem wurden die Rechtsgrundlagen aktualisiert und der Stand der Technik berücksichtigt.

Förderfähig sind kommunale Gebietskörperschaften sowie öffentliche und private Betreiber von Schieneninfrastruktur. Die Förderung umfasst Eisenbahninvestitionen wie Neubau, Erweiterung und Ersatz bestehender Schieneninfrastruktur sowie Konzepte zur besseren Vernetzung der Verkehrsträger.

Diese Maßnahmen ergänzen weitere Initiativen zur Stärkung des Schienengüterverkehrs in Brandenburg. So wurden kürzlich im Rahmen des Strukturwandels in den Braunkohleregionen über 750 Millionen Euro für den Ausbau von Schienen- und Straßenvorhaben freigegeben, darunter Projekte zur Verbesserung der Bahninfrastruktur in der Lausitz.

Foto: Archiv