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Maul und Klauenseuche in Brandenburg nachgewiesen| 13.01.2025
Die Bestätigung der Untersuchungen des Landeslabors Berlin-Brandenburg erfolgte am Freitag durch das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI). Der Landkreis Märkisch-Oderland hat die Tötung des Bestandes angeordnet und eine Schutzzone im Radius von mindestens 3 Kilo- metern sowie eine Überwachungszone im Radius von mindestens 10 Kilometern eingerichtet. Um die Tierseuche einzudämmen hat Ministerin Mittelstädt eine Eilverordnung erlassen: Die Tierseuche Maul- und Klauenseuche (MKS) ist hochkontagiös und kann sich schnell ausbrei- ten. Zum jetzigen Zeitpunkt muss durch entsprechende Ermittlungen die bisherige Ausbrei- tung festgestellt werden. Dazu wird das Veterinäramt vom Tierseuchenbekämpfungsdienst des Landes sowie durch das FLI unterstützt. Zur Verhinderung einer weiteren Ausbreitung der MKS ist es erforderlich, das Verbringen von empfänglichen Tieren und von diesen stammenden Produkten zeitweise zu verbieten. Des- halb ist durch die Eilverordnung der Ministerin der Transport von Rindern, Schweinen, Scha- fen, Ziegen und Kameliden für 72 Stunden verboten. Gleiches gilt für in den Tierhaltungsbe- trieben von diesen Tieren gewonnenen Körpern oder Tierkörperteilen und Gülle. Somit sind Schlachtbetriebe und der Einzelhandel davon nicht betroffen. Verstöße können als Ordnungs- widrigkeit geahndet werden.
Für Cottbus, den Spree-Neiße-Kreis und die gesamte Lausitz gibt es aktuell aber keine Auswirkungen.