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Fahrzeugverbot auf Cottbuser Wochenmärkten| 26.09.2024
Auf den Cottbuser Wochenmärkten ist die Nutzung von Fahrzeugen jeglicher Art untersagt. Ausgenommen sind lediglich Rollstühle. Darauf weist die Stadtverwaltung hin. Das Nutzungsverbot gilt laut Wochenmarktsatzung auch für das Abstellen von Fahrzeugen, darunter Fahrrädern, auf den Marktgeländen. Anlass ist ein Vorfall vom Mittwoch auf dem Vorplatz der Stadthalle. Dabei war ein Marktbesucher von einem bislang unbekannten Radfahrer attackiert und verletzt worden. Der Täter fuhr verkehrswidrig mit einem Fahrrad durch das Marktgelände und griff dabei den Kunden des Mark-
tes an. Das Opfer erlitt Verletzungen und wurde zur weiteren Versorgung ins Krankenhaus gebracht.