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Brandenburger Landesteilhabegeldgesetz: Mehr Geld für mehr Selbstbestimmung | 01.08.2024
Das Landespflegegeldgesetz hat sich zum 1. Juli 2024 in das Landesteilhabegeldgesetz verwandelt und bringt einige positive Veränderungen mit sich. Über die konkreten Auswirkungen informierte jetzt die Stadt Cottbus.
Der Fokus der neuen Regelung liegt verstärkt auf der Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen, anstatt nur auf der Pflege. Anspruchsberechtigte schwerbehinderte, blinde, gehörlose und taubblinde Menschen in Cottbus können sich über eine Erhöhung ihrer Leistungen um mehr als 20 Prozent freuen.
Eine wichtige Neuerung ist die ab 2026 eingeführte dynamische Anpassung der Leistungen. Das bedeutet, dass sich das Teilhabegeld jährlich zum 1. Juli automatisch entsprechend der Rentenanpassung erhöhen wird. Zudem wurde der Personenkreis der taubblinden Menschen nun explizit ins Gesetz aufgenommen, die bisher Leistungen wie blinde Menschen erhalten haben. Auch blinde und gehörlose Menschen in stationären Einrichtungen und besonderen Wohnformen profitieren von den neuen Regelungen.
Für alle blinden und gehörlosen Menschen, die bereits Landespflegegeld bezogen haben, ist kein neuer Antrag erforderlich. Die Leistungen werden automatisch neu berechnet, und der Erhöhungsbetrag wird bis Ende August 2024 überwiesen. Neuen Anspruchsberechtigten wird das Landesteilhabegeld frühestens ab dem ersten Tag des Antragsmonats gewährt, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Das Antragsformular kann man auf der Website der Stadt Cottbus unter www.cottbus.de/landesteilhabe finden. Zusätzlich ist das Formular auf der Seite www.cottbus.de/soziales direkt verlinkt.
Symbolbild