Das Foto zeigt eine entsetzte Frau mit einem Brief in der Hand.

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Verbraucherzentrale warnt vor unseriösen Pfändungsdrohungen | 10.06.2024

Pfändungsdrohungen: Wann müssen Verbraucher handeln? Darüber informiert aktuell die Verbraucherzentrale Brandenburg. Denn aktuell kursieren betrügerische Forderungsschreiben mit detaillierten persönlichen Daten der Empfänger. Die Drohkulisse eines Gerichtsvollziehers, der pfändet, veranlasst viele zur Zahlung - selbst wenn die Forderung unberechtigt erscheint. Doch für eine rechtmäßige Pfändung als Form der Zwangsvollstreckung gelten hohe Anforderungen, erklärt Juristin Stefanie Kahnert. Es muss zunächst ein Vollstreckungstitel wie ein Urteil vorliegen, der dem Betroffenen zugestellt wurde. Bloße Rechnungen oder Mahnungen reichen nicht aus. Bei Unsicherheit sollten Verbraucher nicht zahlen und keine Zahlungslinks anklicken. Auf verbraucherzentrale-brandenburg.de sind unseriöse Absender gelistet. Widerrechtliche Abbuchungen können rückgebucht werden. Die Verbraucherzentrale berät persönlich, telefonisch unter 0331/98229995 oder per E-Mail. Mehr Infos gibt es auf www.verbraucherzentrale-brandenburg.de.

Symbolbild