Beitrag teilen:
Brandenburger Agrarstrukturgesetz vorgeschlagen - Regelungen für landwirtschaftliche Flächen| 15.05.2024
Das Brandenburger Landwirtschaftsministerium hat einen Entwurf für ein Agrarstrukturgesetz vorgelegt. Ziel ist es, den Verkauf landwirtschaftlicher Flächen an außerlandwirtschaftliche Investoren zu begrenzen und die Wertschöpfung im ländlichen Raum zu erhalten. Der Entwurf sieht eine Genehmigungspflicht für Grundstücksverkäufe über 2 Hektar vor. Bei Nichtlandwirten als Käufer kann die Genehmigung versagt und ein Vorkaufsrecht ausgeübt werden, wenn Landwirte die Flächen aufstocken wollen. Auch bei überhöhten Preisen ist eine Versagung möglich. Für Pachtverträge über 1 Hektar ist eine Anzeigepflicht geplant. Neu wären ein direktes Vorkaufsrecht für Landwirte und ein zeitlich erweitertes Vorkaufsrecht für die Landgesellschaft. Eine Anzeigepflicht für Anteilserwerbe soll Übernahmen von Agrarbetrieben durch Nichtlandwirte erschweren. Obwohl der Entwurf auf breiter Beteiligung basiert, ist in dieser Legislatur keine Einigung möglich. Agrarminister Vogel hofft, dass die nächste Landesregierung den Gesetzentwurf aufgreift.
Symbolbild